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Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
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Richtfest in der SCIENCE AREA 30X

Richtfest in Hannover
Am Donnerstag, den 22. September 2022, fand das Richtfest für das europaweit größte Bildungs- und Innovationszentrum im Schornsteinfegerhandwerk statt, zu dem alle Kollegen und Kolleginnen aus Niedersachsen und Bremen eingeladen waren. Um 13.00 Uhr kam Olaf Lies, der Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, und hielt ein Grußwort. Danach folgte ein traditioneller Richtspruch. Über waren über 400 Gäste der Einladung gefolgt. Mit fast 10.000 Quadratmetern Fläche entsteht das europaweit größte Aus- und Weiterbildungszentrum im Schornsteinfegerhandwerk. Das Grundstück hat eine Größe von fast 15.000 Quadratmetern und befindet sich in der SCIENCE AREA 30X (früher Wissenschafts- und Technologiepark) in der Landeshauptstadt Hannover. Der neue Standort ist Sitz
• der Schornsteinfegerschule Niedersachsen-Bremen e.V.,
• des Landesinnungsverbandes für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen,
• der Gesellschaft für Bildung und Forschung im Schornsteinfegerhandwerk mbH (GBFS-mbH),
• der Prüfstandsgesellschaft mbH [Gesellschafter ist der Landesinnungsverband Niedersachsen]
• und der Schornsteinfegerinnung Hannover.
Bisher sind die Einrichtungen auf drei Standorte in Hannover, Langenhagen und Laatzen verteilt. Finanziert werden die Neubauten durch die 920 Schornsteinfegerbetriebe. Die gesamte Ausbildung zum Schornsteinfeger (Berufsschule und Überbetriebliche Ausbildung) der Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Hamburg findet hier statt. Hinzu kommt die Meisterausbildung und eine Vielzahl von weiteren Lehrgängen zum Energieberater, Brandschutztechniker usw. Aktuell verzeichnet unsere Einrichtung am alten Standort ca. 18.000 Übernachtungen im Jahr.
Bauherr ist die Gesellschaft zur Bildung und Forschung im Schornsteinfegerhandwerk GBFS-mbh. Die GBFS-mbH wurde im Jahr 2008 durch ihren Gesellschafter, der Schornsteinfegerschule Niedersachsen e.V. gegründet. Die Eigentümer der Schornsteinfegerschule Niedersachsen-Bremen e. V. (Schulverein) sind die 8 Schornsteinfegerinnungen (Körperschaften des öffentlichen Rechts) in Niedersachsen, mit ihren 860 Mitgliedsbetrieben, ca. 2.600 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von ca. 160 Millionen Euro. Damit repräsentiert der Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen fast 99 Prozent der am Markt beteiligten Betriebe in Niedersachsen.
 
Der Verbund beschäftigt 36 hauptamtliche Mitarbeiter und ca. 70 nebenberufliche Dozenten für die unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungsangebote und ist der mit Abstand größte branchenspezifische Anbieter im norddeutschen Raum und eine der vier größten Einrichtungen bundesweit. Durch die steigende Nachfrage und die zusätzlichen Lehrgangsinhalte wie Dienstleistungen im Energiebereich (Energieberatungen) und im Lüftungssektor (Kontrollierte Wohnraumlüftung [KWL] und Raumlufttechnische [RLT] Anlagen) reichen die vorhandenen Raumkapazitäten weder aus quantitativer noch in qualitativer Sicht aus. Die beschriebenen Maßnahmen sind notwendig, weil das Schornsteinfegerhandwerk, wie viele andere Branchen auch, vor einem seiner größeren Transformationsprozesse steht. Die geplanten Klimaschutzziele der Bundesregierung und die damit einhergehende Dekarbonisierung in der Energiewirtschaft und damit auch im Gebäudebestand machen eine Transformation alternativlos. Aktuell wird der Großteil (ca. 65% bis 70%) des Umsatzes im Schornsteinfegerhandwerk durch Sicherheits- und Immissionsschutzüberprüfungen an Feuerstätten mit fossilen Brennstoffen erzielt. Zu den ausbaufähigen Geschäftsfeldern des Schornsteinfegerhandwerks zählen wir die Schwerpunktbereiche Energiedienstleistungen sowie Wartung, Reinigung und Überprüfung von Lüftungsanlagen. Die fachliche Expertise und die Unabhängigkeit des Schornsteinfegers machen ihn  schon jetzt zu einem bevorzugten Ansprechpartner für Hauseigentümer. Bei ca. 7 Millionen Kundenkontakten im Jahr behaupten wir nicht ohne Stolz: "Ganz Niedersachsen ist unser Kunde".

Werde Schornsteinfeger

Werde Schornsteinfeger

Werde Schornsteinfeger
 
https://www.youtube.com/watch?v=ckcraj7YELA

Austausch- Nachrüstpflicht Kaminöfen

 

Austausch- bzw. Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2020 für Kachel- und Kaminöfen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden.

 

 

 
Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) läuft zum 31. Dezember dieses Jahres die Übergangsfrist zur Einhaltung verschärfter Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid von Einzelraumfeuerungsanlagen aus, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden.

Von den ca. 11,1 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraums dienen, sind rund 800.000 (7,2%) Öfen von der Austausch- bzw. Nachrüstverpflichtung betroffen. Dies sind Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden. Ab dem 31.12.2020 gelten auch für diese Feuerstätten die verschärften Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen nach der 1. BImSchV. Grundsätzlich besteht für den Betreiber einer solchen Einzelraumfeuerungsanlage neben dem Austausch der Anlage 
auch die Möglichkeit zur Nachrüstung der Feuerungsanlage mit Einrichtungen zur Reduzierung der Staubemissionen (Staubfilter oder - abscheider). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass eine positive Messung der Einzelraumfeuerungsanlage durch einen Schornsteinfeger den weiteren Betrieb genehmigt. Das Schornsteinfegerhandwerk vertritt aber hier ganz klar die Position, dass in der Regel der Austausch der Feuerstätte einer Nachrüstung vorgezogen werden sollte. Über zwanzig Jahre alte Feuerstätten sind längst nicht mehr auf dem Stand der modernen Technik. Neben einer schadstoffarmen Verbrennung bieten moderne Feuerungen auch eine energieeffiziente Wärmeerzeugung mit dem klimafreundlichen und nachwachsenden Brennstoff Holz.
Für alle Kamin- und Kachelöfen gilt außerdem, dass für eine schadstoffarme und energieeffiziente Verbrennung neben der eingesetzten Technik auch die Qualität des Brennstoffs und das Betreiberverhalten eine wichtige Rolle spielen. Hinweise zum richtigen Anheizen und dem Betrieb von Kamin- und Kachelöfen finden Verbraucher auf unserer Internetseite unter:
https://www.schornsteinfeger.de/kaminoefen.aspx.
 
Betreiber, die sich unsicher sind, ob ihre Einzelraumfeuerungsanlage von der o.g. Austausch- bzw. Nachrüstverpflichtung betroffen ist oder weitergehende Fragen zu diesem Thema haben, können sich jederzeit an ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wenden. 
 
Mehr Informationen zum Handwerk sowie Presseinformationen und Bildmaterial zum Download finden Sie unter
www.schornsteinfeger.de.
 
 
 
 

Werde Schornsteinfeger.

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