Aktuelles zur Corona-Pandemie
Sehr geehrte Kunden des Schornsteinfegerhandwerks,
wir möchten Sie über die Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten in der aktuellen Situation informieren.
Laut Aussage des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 23.03.2020 werden die gesetzlich begründeten Eigentümerpflichten durch die Corona-Pandemie nicht aufgehoben.
Bei unseren Arbeiten geht es um Gefahrenabwehr zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit.
Da wir aufgrund der aktuellen Lage davon ausgehen, dass uns häufiger der Zutritt verweigert wird, möchten wir Sie hiermit bitten, uns für die Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten den Zutritt zu gewähren.
Unsere Aufgaben tragen wesentlich zur Gefahrenabwehr bei und können deshalb nicht dauerhaft aufgeschoben werden.
Wir werden alle Arbeiten, die ohne Risiko durchgeführt werden können, unter Berücksichtigung der gültigen Verhaltens- und Hygienemaßnahmen auch weiterhin durchführen.
Verweigern Sie die Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten, übermitteln wir Ihnen gerne ein Formblatt, mit dem Sie sich verpflichten, die verweigerten Schornsteinfegerarbeiten schnellstmöglich nachholen zu lassen. Dies gilt jedoch nur für Personen, die unter Quarantäne stehen oder einer Risikogruppe angehören.
Zum Abschluss möchten wir nur noch sagen:
Bleiben Sie gesund!
Zum Film
Schornsteinfeger auf der Wohnforum Messe präsentieren sich.
Auch dieses Jahr präsentierten sich die Schornsteinfeger auf der Messe in der Auricher Sparkassen-Arena.
Viele Besucher liefen den Messestand der Schornsteinfeger an.
Es entwickelten sich interessante Gespräche bei denen man schnell merkte, dass der Schornsteinfeger ein gern gesehener Ansprechpartner ist.
Der Bürger zeigt immer noch großes Interesse über die Austauschpflicht der Kaminöfen.
Auch Fragen zum Energieausweis und mögliche Fördergelder durch die KFW oder BAFA wurden unseren Kollegen oft gestellt.
Ebenfalls junge Häuslebauer suchten den Rat beim Schornsteinfeger. Lüftungen, Schornsteine, Fördermöglichkeiten oder Anlagentechnik waren gefragte Themen.
Im Großen und Ganzen machte es sich wieder einmal bemerkbar, wie gefragt der Rat des Schornsteinfegers ist.
50 jährige Tätigkeit als Schornsteinfeger
Am 29.Juni 2018 wurde unser Kollege Alfons Matulla von seinen Kollegen an der Haustür überrascht. Für ihn völlig unerwartet standen 11 SCHWARZE MÄNNER vor der Tür und entführten Alfons und seine Frau Edith Richtung Esens.
Es ging im Schornsteinfeger-Konvoi mit einem sichtlich erfreuten Alfons nebst Edith, an seinem letzten offiziellen Arbeitstag, zum gemeinsamen Frühstück ins Plietsch.
Nach einem gemeinsamen Frühstück wurde Alfons durch unseren Obermeister Friedrich Lüpkes, für seine 50-jährige Tätigkeit als Schornsteinfeger geehrt.
Selbst unser Ansprechpartner vom Ordnungsamt, Marco Börgmann ließ es sich nicht nehmen Alfons Matulla für seine langjährige Tätigkeit als Schornsteinfeger eine Urkunde zu überreichen.
Lieber Alfons, wir wünschen Dir zu deinem Renteneintritt alles erdenklich Gute.
Deine Schornsteinfeger Kollegen aus Ostfriesland


Wer mit Holz heizt wird künftig beraten
Wer mit Holz heizt wird künftig beraten.
Immissionsschutz wird technischer Entwicklung angepasst.
Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
gelten seit dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Die Verfeuerung von Holz setzt je-
doch verschiedene Luftschadstoffe frei und führt zu Geruchsbelästigungen - und dies in zunehmendem Maße. Darauf weist die Schornsteinfegerinnung Ostfriesland hin.
"Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen
für eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität", sagt Bruno Stürenburg,
stellv. Obermeister der Innung. Mit der Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverord-
nung (1. BImschV) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brenn-
stoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen
bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst.
"Die neugefasste Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die seit 1988 geltenden, ver-
alteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen
Stand der Technik", so Stürenburg. Im Einzelnen werden u. a. anspruchsvolle Emissions-
grenzwerte für Staub festgelegt. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die
üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder
Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von neuen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungs-
techniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbar-
schaft reduzieren.
Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen
durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden
können, ist ein zeitlich begrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist,
kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen.
"Nicht immer ist die Anlage schuld, wenn der Schornstein qualmt", sagt Stürenburg.
Vielen Betreibern fehle das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungs-
anlagen. Aus die sem Grund sehe das neue Gesetz eine Beratung zum richtigen Um-
gang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird
der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit an-
deren Überwachungsaufgaben überprüft.
Eine Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen:
Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jähr-
liche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. "Damit wird dem technischen Fortschritt bei Heizungsanlagen Rech-
nung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren", so
der stellv. Obermeister der mehr als 50 selbstständigen Bezirksschonsteinfegermeister
in Ostfriesland.